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    Nordea Investment Funds S.A. – Austrian Branch.
    Mahlerstraße 7
    1010 Wien 
    Österreich

    Anfahrtsbeschreibung

August 2020

Mitteilung an die Anteilsinhaber

Rechtliche Mitteilung herunterladen

MITTEILUNG ÜBER EINE ZUSAMMENLEGUNG AN DIE AKTIONÄRE DES

Nordea 1 – European Value Fund

und des
Nordea 1 – European Stars Equity Fund

____________________________________________

Hiermit möchten wir Sie davon in Kenntnis setzen, dass der Verwaltungsrat von Nordea 1, SICAV (der „Verwaltungsrat“) beschlossen hat, den Nordea 1 – European Value Fund (der „übertragende Fonds“) mit dem Nordea 1 – European Stars Equity Fund (der „übernehmende Fonds“) zusammenzulegen (die „Zusammenlegung“).

Der übertragende Fonds und der übernehmende Fonds werden hierin im Folgenden zusammen als die „Fonds“ bezeichnet, während Nordea 1, SICAV als die „Gesellschaft“ bezeichnet wird.

Die Zusammenlegung tritt am 9. Oktober 2020 in Kraft (das „Datum des Inkrafttretens“).

Am Datum des Inkrafttretens werden alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des übertragenden Fonds auf den übernehmenden Fonds übertragen. Als Ergebnis der Zusammenlegung wird der übertragende Fonds aufhören zu existieren und wird damit am Datum des Inkrafttretens aufgelöst, ohne in Liquidation zu gehen.

Aktionäre, die mit den in der vorliegenden Mitteilung angeführten Änderungen einverstanden sind, brauchen nichts zu unternehmen.

Aktionäre, die mit der Zusammenlegung nicht einverstanden sind, haben das Recht, ab dem Versand dieser Mitteilung bis zum 30. September 2020 vor 15.30 Uhr MEZ die kostenlose Rücknahme oder den kostenlosen Umtausch ihrer Aktien gemäß den im Prospekt dargelegten Rücknahme- und Umtauschverfahren zu verlangen, wie nachfolgend in Abschnitt 5 näher beschrieben.

Diese Mitteilung beschreibt die Auswirkungen der Zusammenlegung und sollte sorgfältig gelesen werden. Die Zusammenlegung kann sich auf Ihre steuerliche Situation auswirken. Aktionäre der Fonds sollten ihre professionellen Berater hinsichtlich der rechtlichen, finanziellen und steuerlichen Auswirkungen der Zusammenlegung gemäß den Gesetzen der Länder ihrer Staatsangehörigkeit, ihres Wohnsitzes, ihres Domizils oder ihrer Gründung zu Rate ziehen.

  1. Gründe für die Zusammenlegung
    • Der übertragende Fonds hat sich in den vergangenen Jahren nicht zufriedenstellend entwickelt, und der Verwaltungsrat ist der Ansicht, dass für den übertragenden Fonds kaum Wachstumschancen bestehen. Der übernehmende Fonds erzielte innerhalb seiner Fondskategorie auf risikobereinigter Basis hingegen zuletzt eine sehr gute Wertentwicklung.
    • Durch die Zusammenlegung erhalten die Aktionäre des übertragenden Fonds darüber hinaus Zugang zu Anlagen in Vermögenswerten, bei denen die Fähigkeit der Unternehmen zur Einhaltung internationaler Standards für Umweltschutz, Soziales und Corporate Governance („ESG-konforme Anlagen“) besonders im Vordergrund steht.
    • Dementsprechend vertritt der Verwaltungsrat die Auffassung, dass die Zusammenlegung im besten Interesse der Aktionäre ist.
  2. Erwartete Auswirkungen der Zusammenlegung auf die Aktionäre des übertragenden Fonds
    • Durch die Zusammenlegung werden alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des übertragenden Fonds auf den übernehmenden Fonds übertragen, und der übertragende Fonds wird ab dem Datum des Inkrafttretens aufgelöst, ohne in Liquidation zu gehen.
    • Die Zusammenlegung wird für alle Aktionäre, die ihr Recht, die Rücknahme oder den Umtausch ihrer Aktien unter den Bedingungen und innerhalb des Zeitraums, die nachstehend angeführt sind, zu verlangen, nicht ausgeübt haben, bindend sein. Am Datum des Inkrafttretens werden die Aktionäre des übertragenden Fonds, die ihr Recht auf Rücknahme oder Umtausch ihrer Aktien nicht ausgeübt haben, zu Aktionären des übernehmenden Fonds und erhalten demnach Aktien der entsprechenden Aktienklasse des übernehmenden Fonds mit den nachfolgend beschriebenen laufenden Kosten und Risiko-Ertrags-Indikatoren („SRRI“):
Übertragender Fonds Übernehmender Fonds
Aktien-klasse ISIN Laufende Kosten SRRI Aktien-klasse ISIN Laufende Kosten SRRI
AC – EUR LU0841526923 1.31% 6 AC – EUR LU2194301672 1.15% 6
AP – EUR LU0255610742 1.85% 6 AP – EUR LU1706107171 1.86% 6
AP – SEK LU0255612011 1.85% 6 AP – SEK LU2194301599 1.86% 6
BC – EUR LU0841526683 1.30% 6 BC – EUR LU1706108146 1.15% 6
BC – GBP LU0841526097 1.30% 6 BC – GBP LU1706108229 1.15% 6
BD – EUR LU1915151705 Individuelle schriftliche Vereinbarung 6 BD – EUR LU2194301326 Individuelle schriftliche Verein-barung* 6
BI – EUR LU0229519557 1.08% 6 BI – EUR LU1706108732 0.94% 6
BI – NOK LU1002956792 1.08% 6 BI – NOK LU1706109037 0.94% 6
BP – EUR LU0064319337 1.85% 6 BP – EUR LU1706106447 1.86% 6
BP – NOK LU0173921072 1.85% 6 BP – NOK LU1706106876 1.86% 6
BP – SEK LU0173920934 1.85% 6 BP – SEK LU1706106959 1.86% 6
E – EUR LU0173768028 2.60% 6 E – EUR LU1706108062 2.55% 6
HB – USD LU0968814441 1.84% 6 HB – USD LU1706107502 1.86% 6
HBI – CHF LU0705255775 1.08% 6 HBI – CHF LU2194301755 0.94% 6
HBI – USD LU0883871559 1.08% 6 HBI – USD LU1706109979 0.94% 6
  • In Übereinstimmung mit Abschnitt 6 werden der Nettoinventarwert pro Aktie des übertragenden Fonds und der Nettoinventarwert pro Aktie des übernehmenden Fonds nicht unbedingt identisch sein. Daher erhalten Aktionäre des übertragenden Fonds möglicherweise eine andere Anzahl von neuen Aktien des übernehmenden Fonds als die Anzahl der von ihnen gehaltenen Aktien des übertragenden Fonds, auch wenn der Gesamtwert ihres Bestands gleich bleibt.
  • Einzelheiten zu den Auswirkungen auf das Portfolio des übertragenden Fonds sind Abschnitt 4 zu entnehmen.
  • Die wesentlichen Ähnlichkeiten und Unterschiede des übertragenden Fonds und des übernehmenden Fonds werden in Anhang I dieser Mitteilung weiter ausgeführt. Die Fonds weisen beide einen synthetischen Risiko-Ertrags-Indikator („SRRI“) von 6 auf und haben eine starke Ähnlichkeit in Bezug auf unter anderem das Engagement an den europäischen Aktienmärkten, die laufenden Kosten, die Ausgabe- und Rücknahmegebühren, die zum Performancevergleich genutzte Benchmark und die Basiswährung.
  • Die Verfahren, die für Angelegenheiten wie den Handel mit, die Zeichnung, die Rücknahme, den Umtausch und die Übertragung von Aktien gelten, sowie die Methode der Berechnung des Nettoinventarwerts sind bei beiden Fonds gleich, da sie Teil desselben Umbrella-Fonds sind.
  • Die Fonds unterscheiden sich im Wesentlichen durch folgende Aspekte:
  • Der übernehmende Fonds legt einen Schwerpunkt auf ESG-konforme Anlagen.
  • Während der übernehmende Fonds eine wachstumsorientierte Strategie verfolgt und vorwiegend auf Large-Cap-Unternehmen setzt, die überdurchschnittliche Wachstumsaussichten und Anlagemerkmale bieten dürften, verfolgt der übertragende Fonds eher eine wertorientierte Strategie und investiert in Wertpapiere sämtlicher Marktkapitalisierungen und -segmente.
  • Der übertragende Fonds ist stärker konzentriert, d. h. er investiert einen größeren Teil seines Vermögens in eine begrenzte Zahl von Branchen, Sektoren und Emittenten. Der übernehmende Fonds investiert hingegen breiter in europäische Aktien.
  • Die Zusammenlegung hat für die Aktionäre des übertragenden Fonds einen Wechsel des Anlageverwalters zur Folge, da der übertragende Fonds von Mensarius AG und der übernehmende Fonds von Nordea Investment Management AB verwaltet wird. Dies wird, wie in Anhang 1 näher beschrieben, zu einer Verringerung der Verwaltungskosten für die Aktionäre des übertragenden Fonds führen, die der Zusammenlegung mit dem übernehmenden Fonds zustimmen.
  1. Erwartete Auswirkungen der Zusammenlegung auf die Aktionäre des übernehmenden Fonds
    • Bei Umsetzung der Zusammenlegung behalten die Aktionäre des übernehmenden Fonds dieselben Aktien wie bisher, und es erfolgt keine Änderung an den mit diesen Aktien verbundenen Rechten. Die Zusammenlegung wirkt sich nicht auf die Gebührenstruktur des übernehmenden Fonds aus und hat weder Änderungen an der Satzung oder dem Prospekt der Gesellschaft noch Änderungen an den wesentlichen Anlegerinformationen (die „KIIDs“) des übernehmenden Fonds zur Folge.
    • Bei Umsetzung der Zusammenlegung erhöht sich der gesamte Nettoinventarwert des übernehmenden Fonds infolge der Übertragung der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des übertragenden Fonds.
  2. Erwartete Auswirkungen auf das Portfolio
    • Einige der Vermögenswerte, die vom übertragenden Fonds auf den übernehmenden Fonds übertragen werden, erfüllen bereits die Anforderungen der Anlagepolitik des übernehmenden Fonds. Wenige Tage vor dem Datum des Inkrafttretens werden Wertpapiere, die nicht den Anforderungen der Anlagepolitik des übernehmenden Fonds entsprechen, veräußert, und die auf diese Weise generierten Barmittel werden am Datum des Inkrafttretens auf den übernehmenden Fonds übertragen. Dies kann Auswirkungen auf das Portfolio und die Performance des übertragenden Fonds haben.
    • Die Barmittel, die voraussichtlich vom übertragenden Fonds auf den übernehmenden Fonds übertragen werden, werden entsprechend der Anlagepolitik des übernehmenden Fonds angelegt. Es wird weder vor noch nach dem Datum des Inkrafttretens mit einer Anpassung des Portfolios des übernehmenden Fonds gerechnet.
  1. Aussetzung des Handels
    • Aktien des übertragenden Fonds können bis zum 30. September 2020 vor 15.30 Uhr MEZ gezeichnet werden. Ab dem 30. September 2020 um 15.30 Uhr MEZ wird die Möglichkeit zur Zeichnung von Aktien des übertragenden Fonds aufgehoben.
    • Die Aktionäre des übernehmenden Fonds werden von der Aussetzung der Zeichnung von Aktien des übertragenden Fonds nicht betroffen sein.
    • Die Aktien beider Fonds können ab dem Versand dieser Mitteilung bis zum 30. September 2020 vor 15.30 Uhr MEZ kostenlos zurückgegeben oder in Aktien der gleichen oder einer anderen Aktienklasse eines anderen Fonds der Gesellschaft, die nicht von der Zusammenlegung betroffen sind, umgetauscht werden. Ab dem 30. September 2020 um 15.30 Uhr MEZ wird die Möglichkeit zur kostenlosen Rückgabe oder zum kostenlosen Umtausch von Aktien aufgehoben.
    • Im Rahmen der kostenlosen Rückgabe oder des kostenlosen Umtauschs von Aktien durch die Aktionäre beider Fonds können Transaktionskosten anfallen, die von lokalen Intermediären unabhängig von der Gesellschaft oder der Verwaltungsgesellschaft (die „Verwaltungsgesellschaft“) erhoben werden.
  2. Bewertung und Umtauschverhältnis
    • Am 8. Oktober 2020 berechnet die Verwaltungsgesellschaft den Nettoinventarwert pro Aktienklasse und legt das Umtauschverhältnis fest.
    • Bei der Berechnung des Umtauschverhältnisses werden die in den Statuten und im Prospekt der Gesellschaft angeführten Regeln zur Berechnung des Nettoinventarwerts für die Ermittlung der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des Fonds angewendet.
    • Die Anzahl der an jeden Aktionär auszugebenden neuen Aktien des übernehmenden Fonds wird anhand des Umtauschverhältnisses berechnet, das auf der Grundlage des Nettoinventarwerts der Aktien der Fonds ermittelt wird. Die Aktien des übertragenden Fonds werden dann annulliert.
    • Das Umtauschverhältnis wird wie folgt ermittelt:
  • Der Nettoinventarwert pro Aktie der betreffenden Aktienklasse des übertragenden Fonds wird durch den Nettoinventarwert pro Aktie der entsprechenden Aktienklasse des übernehmenden Fonds dividiert.
  • Der entsprechende Nettoinventarwert pro Aktie des übertragenden Fonds und der Nettoinventarwert pro Aktie des übernehmenden Fonds sind diejenigen, die beide am Geschäftstag vor dem Datum des Inkrafttretens ermittelt wurden.
    • Die Ausgabe von neuen Aktien des übernehmenden Fonds im Austausch für Aktien des übertragenden Fonds erfolgt kostenlos.
    • Etwaige aufgelaufene Erträge des übertragenden Fonds werden im endgültigen Nettoinventarwert des übertragenden Fonds berücksichtigt und nach dem Datum des Inkrafttretens im Nettoinventarwert der entsprechenden Aktienklassen des übernehmenden Fonds ausgewiesen.
    • Es erfolgt keine Barzahlung an Aktionäre im Austausch für die Aktien.
  1. Zusätzlich verfügbare Dokumente
    • Die Aktionäre des übertragenden Fonds werden gebeten, die jeweiligen KIIDs des übernehmenden Fonds und den Prospekt zu lesen, bevor sie eine Entscheidung bezüglich der Zusammenlegung treffen. Der Prospekt und die KIIDs (sobald verfügbar) sind kostenlos unter www.nordea.lu und auf Anfrage am Sitz der Gesellschaft erhältlich.
    • Ein Exemplar des Berichts des Abschlussprüfers, der die Kriterien der Bewertung der Vermögenswerte und gegebenenfalls der Verbindlichkeiten und die Methode zur Berechnung des Umtauschverhältnisses sowie das Umtauschverhältnis bestätigt, ist auf Anfrage kostenlos am eingetragenen Sitz der Gesellschaft erhältlich.
  2. Kosten der Zusammenlegung

Die Rechts-, Beratungs- und Verwaltungskosten sowie -aufwendungen in Verbindung mit der Vorbereitung und der Durchführung der Zusammenlegung werden von der Verwaltungsgesellschaft getragen.

  1. Steuern

Die Aktionäre des übertragenden Fonds und des übernehmenden Fonds werden gebeten, sich bei ihren eigenen Steuerberatern hinsichtlich der steuerlichen Auswirkungen der geplanten Zusammenlegung zu erkundigen.

  1. Zusätzliche Informationen

Aktionäre, die Fragen bezüglich der oben genannten Änderungen haben, können sich an ihren Finanzberater oder unter der Telefonnummer +352 27 86 51 00 an den Kundendienst der Verwaltungsgesellschaft wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Im Namen des Verwaltungsrates
31. August 2020

Anhang I

Wesentliche Merkmale des übertragenden Fonds und des übernehmenden Fonds

Der übertragende Fonds Der übernehmende Fonds
Anlageziel
Der übertragende Fonds strebt langfristiges Kapitalwachstum für seine Aktionäre an.
Anlageziel
Der übernehmende Fonds strebt einen langfristigen Kapitalzuwachs für seine Aktionäre an.

Anlagepolitik

Der übertragende Fonds investiert vorwiegend in Aktien europäischer Unternehmen.

Insbesondere legt der übertragende Fonds mindestens 75% seines Gesamtvermögens in Aktien und aktienähnlichen Wertpapieren von Unternehmen an, die ihren Sitz in Europa haben oder überwiegend dort geschäftstätig sind.

Der übertragende Fonds wird (über Anlagen oder Barmittel) in anderen Währungen als der Basiswährung engagiert sein.

Anlagepolitik

Der übernehmende Fonds investiert vorwiegend in Aktien europäischer Unternehmen.

Insbesondere legt der übernehmende Fonds mindestens 75% seines Gesamtvermögens in Aktien und aktienähnlichen Wertpapieren von Unternehmen an, die ihren Sitz in Europa haben oder überwiegend dort geschäftstätig sind.

Der übernehmende Fonds wird (über Anlagen oder Barmittel) in anderen Währungen als der Basiswährung engagiert sein.

Anlagestrategie

Das Managementteam wählt bei der aktiven Verwaltung des Fondsportfolios Unternehmen aus, die überdurchschnittliche Wachstumsaussichten und Anlagemerkmale bieten dürften

Anlagestrategie

Das Managementteam wählt bei der aktiven Verwaltung des Fondsportfolios schwerpunktmäßig Unternehmen aus, die in der Lage sind, die internationalen Standards für Umweltschutz, Soziales und Corporate Governance einzuhalten, und die überdurchschnittliche Wachstumsaussichten und Anlagemerkmale bieten.

 

Benchmark

MSCI Europe – Net Return Index. Wird ausschließlich zum Performancevergleich verwendet. Die Risikomerkmale des Fondsportfolios können eine gewisse Ähnlichkeit zu denen der Benchmark aufweisen.

Benchmark

MSCI Europe – Net Return Index. Wird ausschließlich zum Performancevergleich verwendet. Die Risikomerkmale des Fondsportfolios können eine gewisse Ähnlichkeit zu denen der Benchmark aufweisen.

Derivate und Techniken
Der übertragende Fonds kann Derivate zu Absicherungszwecken (Risikoreduzierung), zur effizienten Portfolioverwaltung und zur Erzielung von Anlageerträgen einsetzen.
Derivate und Techniken
Der übernehmende Fonds kann Derivate zu Absicherungszwecken (Risikoreduzierung), zur effizienten Portfolioverwaltung und zur Erzielung von Anlageerträgen einsetzen.

Eignung

Der übertragende Fonds eignet sich für alle Anlegertypen und alle Vertriebswege.

Anlegerprofil

Anleger, die sich der mit dem übertragenden Fonds verbundenen Risiken bewusst sind und über einen Anlagehorizont von mindestens 5 Jahren verfügen.

Der übertragende Fonds ist möglicherweise attraktiv für Anleger, die:

  • Kapitalzuwachs anstreben
  • sich für ein Engagement an den Aktienmärkten der Industrieländer interessieren

Eignung

Der übernehmende Fonds eignet sich für alle Anlegertypen und alle Vertriebswege.

Anlegerprofil

Anleger, die sich der mit dem Fonds verbundenen Risiken bewusst sind und über einen Anlagehorizont von mindestens 5 Jahren verfügen.

Der übernehmende Fonds ist möglicherweise attraktiv für Anleger, die:

  • mit einem verantwortungsbewussten Anlageansatz Kapitalzuwachs anstreben
  • sich für ein Engagement an den Aktienmärkten der Industrieländer interessieren

Risikohinweise

Anleger sollten vor einer Anlage in dem übertragenden Fonds sorgfältig den Abschnitt „Risikohinweise“ des Prospekts lesen und vor allem die Risiken in Verbindung mit den folgenden Aspekten beachten:

  • Konzentration
  • Währungen
  • Derivate
  • Aktien

Risikohinweise

Anleger sollten vor einer Anlage in dem übernehmenden Fonds sorgfältig den Abschnitt „Risikohinweise“ des Prospekts lesen und vor allem die Risiken in Verbindung mit den folgenden Aspekten beachten:

  • Währungen
  • Derivate
  • Aktien
SRRI: Siehe Abschnitt 2.2 oben SRRI: Siehe Abschnitt 2.2 oben
Berechnung des Gesamtengagements:Commitment Berechnung des Gesamtengagements: Commitment
Anlageverwalter: Nordea Investment Management AB. Anlageverwalter: Nordea Investment Management AB.
Unteranlageverwalter: Mensarius AG Unteranlageverwalter: k. A.
Basiswährung: EUR Basiswährung: EUR

Dem übertragenden Fonds belastete Gebühren

Dem übernehmenden Fonds belastete Gebühren
Der übertragende Fonds trägt die folgenden Gebühren: Der übernehmende Fonds trägt die folgenden Gebühren:
Anlageverwaltungsgebühr Anlageverwaltungsgebühr
Die Anlageverwaltungsgebühr, die der übertragende Fonds aus seinem Vermögen an die Verwaltungsgesellschaft zahlt, beträgt 0,850% p. a. für die Aktienklasse I, 1,500% p. a. für die Aktienklassen P und E sowie 0,950% für die Aktienklasse C. Die Anlageverwaltungsgebühr für die Aktienklasse D wird bei der Auflegung festgelegt. Die Anlageverwaltungsgebühr, die der übernehmende Fonds aus seinem Vermögen an die Verwaltungsgesellschaft zahlt, beträgt 0,750% p. a. für die Aktienklasse I, 1,500% p. a. für die Aktienklassen P und E sowie 0,850% für die Aktienklasse C. Die Anlageverwaltungsgebühr für die Aktienklasse D wird bei der Auflegung festgelegt.

Erfolgsabhängige Gebühr Keine

Betriebskosten

Wie im Prospekt dargelegt, umfassen diese Kosten die Gebühr für die Verwaltung des Fonds, die Depotbankgebühr (für Verwahrungs-, Verwaltungs- und Transaktionskosten), die Treuhandgebühr und die Taxe d’abonnement.

Erfolgsabhängige Gebühr Keine

Betriebskosten

Wie im Prospekt dargelegt, umfassen diese Kosten die Gebühr für die Verwaltung des Fonds, die Depotbankgebühr (für Verwahrungs-, Verwaltungs- und Transaktionskosten), die Treuhandgebühr und die Taxe d’abonnement.

 

Vertriebskommission

Diese Gebühr wird an die Verwaltungsgesellschaft gezahlt und grundsätzlich an die lokale Vertriebsstelle oder den Intermediär weitergeleitet.

 Die Gebühr wird nur auf E-Aktien berechnet und beläuft sich auf jährlich 0,75%.

 

 

Vertriebskommission

Diese Gebühr wird an die Verwaltungsgesellschaft gezahlt und grundsätzlich an die lokale Vertriebsstelle oder den Intermediär weitergeleitet.

 Die Gebühr wird nur auf E-Aktien berechnet und beläuft sich auf jährlich 0,75%.

Ausgabe- und Rücknahmegebühren Ausgabe- und Rücknahmegebühren

Ausgabegebühren: bis zu 5% für die Aktienklassen C und P; keine für die Aktienklassen D, E und I
Rücknahmegebühren: Keine.

Ausgabegebühren: bis zu 5% für die Aktienklassen C und P; keine für die Aktienklassen D, E und I
Rücknahmegebühren: Keine.

Laufende Kosten Siehe Abschnitt 2.2 oben Laufende Kosten Siehe Abschnitt 2.2 oben.
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