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    Mahlerstraße 7
    1010 Wien 
    Österreich

    Anfahrtsbeschreibung

April 2020

Mitteilung an die Anteilsinhaber

Download legal notice

MITTEILUNG ÜBER EINE ZUSAMMENLEGUNG AN DIE ANTEILSINHABER VON

Nordea 1 – Emerging Markets Focus Equity Fund
und
Nordea 1 – Emerging Stars Equity Fund

____________________________________________

Hiermit möchten wir Sie davon in Kenntnis setzen, dass der Verwaltungsrat von Nordea 1, SICAV (der „Verwaltungsrat“) beschlossen hat, den Nordea 1 – Emerging Markets Focus Equity Fund (der „übertragende Fonds“) mit dem Nordea 1 – Emerging Stars Equity Fund (der „übernehmende Fonds“) zusammenzulegen (die „Zusammenlegung“).

Der übertragende Fonds und der übernehmende Fonds werden hierin im Folgenden zusammen als die „Fonds“ bezeichnet, während Nordea 1, SICAV als die „Gesellschaft“ bezeichnet wird.

Die Zusammenlegung tritt am 4. Juni 2020 in Kraft (das „Datum des Inkrafttretens“).

Am Datum des Inkrafttretens werden alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des übertragenden Fonds auf den übernehmenden Fonds übertragen. Als Ergebnis der Zusammenlegung wird der übertragende Fonds aufhören zu existieren und wird damit am Datum des Inkrafttretens aufgelöst, ohne in Liquidation zu gehen.
Anteilsinhaber, die mit den in der vorliegenden Mitteilung angeführten Änderungen einverstanden sind, brauchen nichts zu unternehmen.

Anteilsinhaber, die mit der Zusammenlegung nicht einverstanden sind, haben das Recht, ab dem Versand dieser Mitteilung bis zum 26. Mai 2020 vor 15.30 Uhr MEZ die kostenlose Rücknahme oder den kostenlosen Umtausch ihrer Anteile zu verlangen, wie nachfolgend in Abschnitt 5 näher beschrieben.

Diese Mitteilung beschreibt die Auswirkungen der Zusammenlegung und sollte sorgfältig gelesen werden. Die Zusammenlegung kann sich auf Ihre steuerliche Situation auswirken. Anteilsinhaber der Fonds sollten ihre professionellen Berater hinsichtlich der rechtlichen, finanziellen und steuerlichen Auswirkungen der Zusammenlegung gemäß den Gesetzen der Länder ihrer Staatsangehörigkeit, ihres Wohnsitzes, ihres Domizils oder ihrer Gründung zu Rate ziehen.

1. Gründe für die Zusammenlegung
1.1. Der übertragende Fonds hat sich in Bezug auf die Vermögensbildung als weniger erfolgreich erwiesen als erwartet. Da das verwaltete Vermögen des übernehmenden Fonds bedeutend höher ist als das des übertragenden Fonds, dürfte die Zusammenlegung den Anlegern den Vorteil eines größeren Fondsvolumens bieten, und es wird erwartet, dass dies langfristig neue Anleger anziehen dürfte.

1.2. Durch die Zusammenlegung des übertragenden Fonds mit dem übernehmenden Fonds erhalten die Anteilsinhaber des übertragenden Fonds Zugang zu Anlagen in Vermögenswerten, bei denen die Fähigkeit der Unternehmen zur Einhaltung internationaler Standards für Umweltschutz, Soziales und Corporate Governance („ESG-konforme Anlagen“) besonders im Vordergrund steht.

2. Erwartete Auswirkungen auf die Anteilsinhaber des übertragenden Fonds
2.1. Durch die Zusammenlegung werden alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des übertragenden Fonds auf den übernehmenden Fonds übertragen, und der übertragende Fonds wird ab dem Datum des Inkrafttretens aufgelöst, ohne in Liquidation zu gehen.

2.2. Die Zusammenlegung wird für alle Anteilsinhaber, die ihr Recht, die Rücknahme oder den Umtausch ihrer Anteile unter den Bedingungen und innerhalb des Zeitraums, die in Abschnitt 5 angeführt sind, zu verlangen, nicht ausgeübt haben, bindend sein. Am Datum des Inkrafttretens werden die Anteilsinhaber des übertragenden Fonds, die ihr Recht auf Rücknahme oder Umtausch ihrer Anteile nicht ausgeübt haben, zu Anteilsinhabern des übernehmenden Fonds und erhalten demnach Anteile der entsprechenden Anteilsklasse des übernehmenden Fonds mit den nachfolgend beschriebenen laufenden Kosten:

Übertragender Fonds Übernehmender Fonds
Anteilsklasse ISIN Laufende Kosten Anteilsklasse ISIN Laufende Kosten
EMFEF – BP – USD LU0772938923 1,89% ESEF – BP – USD LU0602539602 1,84%
EMFEF – BP – EUR LU0772938410 1,89% ESEF – BP – EUR LU0602539867 1,84%
EMFEF – BP – NOK LU0772938683 1,89% ESEF – BP – NOK LU0602540014 1,84%
EMFEF – BP – SEK LU0772938840 1,89% ESEF – BP – SEK LU0602540527 1,84%
EMFEF – E – USD LU0772939228 2,65% ESEF – E – USD LU0705251279 2,60%
EMFEF – E – EUR LU0772939061 2,65% ESEF – E – EUR LU0602538620 2,60%
EMFEF – E – PLN LU0772939145 2,65% ESEF – E – PLN LU2023383131 2,60%
EMFEF – BI – USD LU0772938253 1,12% ESEF – BI – USD LU0602539354 0,95%
EMFEF – BI – EUR LU0772937792 1,12% ESEF – BI – EUR LU0602539271 0,95%
EMFEF – BI – DKK LU0772937529 1,12% ESEF – BI – DKK LU2123292661 0,95%

2.3. In Übereinstimmung mit Abschnitt 6 werden der Nettoinventarwert pro Anteil des übertragenden Fonds und der Nettoinventarwert pro Anteil des übernehmenden Fonds nicht unbedingt identisch sein. Daher erhalten Anteilsinhaber des übertragenden Fonds möglicherweise eine andere Anzahl von neuen Anteilen des übernehmenden Fonds als die Anzahl der von ihnen gehaltenen Anteile des übertragenden Fonds, auch wenn der Gesamtwert ihres Bestands gleich bleibt.

2.4. Einzelheiten zu den Auswirkungen auf das Portfolio des übertragenden Fonds sind Abschnitt 4.1 zu entnehmen.

2.5. Die wesentlichen Ähnlichkeiten und Unterschiede des übertragenden Fonds und des übernehmenden Fonds werden in Anhang I dieser Mitteilung weiter ausgeführt. Die Fonds weisen beide einen synthetischen Risiko-Ertrags-Indikator („SRRI“) von 6 auf und haben eine starke Ähnlichkeit in Bezug auf unter anderem den Anlageverwalter, die zum Performancevergleich genutzte Benchmark und die Basiswährung. Der Hauptunterschied besteht im Schwerpunkt des übernehmenden Fonds auf ESG-konformen Anlagen.

2.6. Die Verfahren, die für Angelegenheiten wie den Handel mit, die Zeichnung, die Rücknahme, den Umtausch und die Übertragung von Anteilen gelten sowie die Methode der Berechnung des Nettoinventarwerts sind beim übertragenden Fonds und beim übernehmenden Fonds gleich.

3. Erwartete Auswirkungen auf die Anteilsinhaber des übernehmenden Fonds
3.1. Bei Umsetzung der Zusammenlegung behalten die Anteilsinhaber des übernehmenden Fonds dieselben Anteile wie bisher, und es erfolgt keine Änderung an den mit diesen Anteilen verbundenen Rechten. Die Zusammenlegung wirkt sich nicht auf die Gebührenstruktur des übernehmenden Fonds aus und hat weder Änderungen an der Satzung oder dem Prospekt der Gesellschaft noch Änderungen an den wesentlichen Anlegerinformationen (die „KIIDs“) des übernehmenden Fonds zur Folge.

3.2. Bei Umsetzung der Zusammenlegung erhöht sich der gesamte Nettoinventarwert des übernehmenden Fonds infolge der Übertragung der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des übertragenden Fonds.

3.3. Einzelheiten zu den Auswirkungen auf das Portfolio des übernehmenden Fonds sind Abschnitt 4.2 zu entnehmen.

4. Erwartete Auswirkungen auf das Portfolio
4.1. Einige der Vermögenswerte, die vom übertragenden Fonds auf den übernehmenden Fonds übertragen werden, erfüllen bereits die Anforderungen der Anlagepolitik des übernehmenden Fonds. Wenige Tage vor dem Datum des Inkrafttretens werden Wertpapiere, die nicht den Anforderungen der Anlagepolitik des übernehmenden Fonds entsprechen, veräußert, und die auf diese Weise generierten Barmittel werden am Datum des Inkrafttretens auf den übernehmenden Fonds übertragen. Dies kann Auswirkungen auf das Portfolio und die Performance des übertragenden Fonds haben.

4.2. Die Barmittel, die voraussichtlich vom übertragenden Fonds auf den übernehmenden Fonds übertragen werden, werden entsprechend der Anlagepolitik des übernehmenden Fonds angelegt. Es wird weder vor noch nach dem Datum des Inkrafttretens mit einer Anpassung des Portfolios des übernehmenden Fonds gerechnet.

5. Aussetzung des Handels
5.1. Anteile des übertragenden Fonds können bis zum 26. Mai 2020 vor 15.30 Uhr MEZ gezeichnet werden. Ab dem 26. Mai 2020 um 15.30 Uhr MEZ wird die Möglichkeit zur Zeichnung von Anteilen des übertragenden Fonds aufgehoben.

5.2. Die Anteilsinhaber des übernehmenden Fonds werden von der Aussetzung der Zeichnung von Anteilen des übertragenden Fonds nicht betroffen sein.

5.3. Die Anteile beider Fonds können ab dem Versand dieser Mitteilung bis zum 26. Mai 2020 vor 15.30 Uhr MEZ kostenlos zurückgegeben oder in Anteile der gleichen oder einer anderen Anteilsklasse eines anderen Fonds der Gesellschaft, die nicht von der Zusammenlegung betroffen sind, umgetauscht werden. Ab dem 26. Mai 2020 um 15.30 Uhr MEZ wird die Möglichkeit zur kostenlosen Rückgabe oder zum kostenlosen Umtausch von Anteilen aufgehoben.

5.4. Das Recht der Anteilsinhaber beider Fonds auf kostenlose Rückgabe oder kostenlosen Umtausch von Anteilen kann durch Transaktionskosten, die von lokalen Intermediären unabhängig von der Gesellschaft oder der Verwaltungsgesellschaft (die „Verwaltungsgesellschaft“) erhoben werden, eingeschränkt sein.

6. Bewertung und Umtauschverhältnis
6.1. Am 3. Juni 2020 berechnet die Verwaltungsgesellschaft den Nettoinventarwert pro Anteilsklasse und legt das Umtauschverhältnis fest.

6.2. Bei der Berechnung des Umtauschverhältnisses werden die in den Statuten und im Prospekt der Gesellschaft angeführten Regeln zur Berechnung des Nettoinventarwerts für die Ermittlung der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des Fonds angewendet.

6.3. Die Anzahl der an jeden Anteilsinhaber auszugebenden neuen Anteile des übernehmenden Fonds wird anhand des Umtauschverhältnisses berechnet, das auf der Grundlage des Nettoinventarwerts der Anteile der Fonds ermittelt wird. Die Anteile des übertragenden Fonds werden dann annulliert.

6.4. Das Umtauschverhältnis wird wie folgt ermittelt:
• Der Nettoinventarwert pro Anteil der betreffenden Anteilsklasse des übertragenden Fonds wird durch den Nettoinventarwert pro Anteil der entsprechenden Anteilsklasse des übernehmenden Fonds dividiert.
• Der entsprechende Nettoinventarwert pro Anteil des übertragenden Fonds und der Nettoinventarwert pro Anteil des übernehmenden Fonds sind diejenigen, die beide am Geschäftstag vor dem Datum des Inkrafttretens ermittelt wurden.

6.5. Die Ausgabe von neuen Anteilen des übernehmenden Fonds im Austausch für Anteile des übertragenden Fonds erfolgt kostenlos.

6.6. Etwaige aufgelaufene Erträge des übertragenden Fonds werden im endgültigen Nettoinventarwert des übertragenden Fonds berücksichtigt und nach dem Datum des Inkrafttretens im Nettoinventarwert der entsprechenden Anteilsklassen des übernehmenden Fonds ausgewiesen.

6.7. Es erfolgt keine Barzahlung an Anteilsinhaber im Austausch für die Anteile.

7. Zusätzlich verfügbare Dokumente
7.1. Die Anteilsinhaber des übertragenden Fonds werden gebeten, die jeweiligen KIIDs des übernehmenden Fonds und den entsprechenden Prospekt zu lesen, bevor sie eine Entscheidung bezüglich der Zusammenlegung treffen. Die KIIDs und der Prospekt sind kostenlos unter www.nordea.lu und auf Anfrage am Sitz der Gesellschaft erhältlich.

7.2. Ein Exemplar des Berichts des Abschlussprüfers, der die Kriterien der Bewertung der Vermögenswerte und gegebenenfalls der Verbindlichkeiten und die Methode zur Berechnung des Umtauschverhältnisses sowie das Umtauschverhältnis bestätigt, ist auf Anfrage kostenlos am eingetragenen Sitz der Gesellschaft erhältlich.

8. Kosten der Zusammenlegung
Die Rechts-, Beratungs- und Verwaltungskosten sowie -aufwendungen in Verbindung mit der Vorbereitung und der Durchführung der Zusammenlegung werden von der Verwaltungsgesellschaft getragen.

9. Steuern
Die Anteilsinhaber des übertragenden Fonds und des übernehmenden Fonds werden gebeten, sich bei ihren eigenen Steuerberatern hinsichtlich der steuerlichen Auswirkungen der geplanten Zusammenlegung zu erkundigen.

10. Zusätzliche Informationen
Anteilsinhaber, die Fragen bezüglich der oben genannten Änderungen haben, können sich an ihren Finanzberater oder unter der Telefonnummer +352 27 86 51 00 an den Kundendienst der Verwaltungsgesellschaft wenden.

Für Anteilsinhaber in Österreich ist die aktualisierte Fassung des Prospekts sowie die wesentlichen Anlegerinformationen, die Satzung und der Jahres- und Halbjahresbericht ebenfalls auf Wunsch am Sitz der österreichischen Informations- und Zahlstelle Erste Bank der österreichischen Sparkassen AG, Am Belvedere 1, A-1100 Wien kostenlos und in Papierform erhältlich, sobald die luxemburgische Aufsichtsbehörde (CSSF) den mit dem Visastempel versehenen offiziellen Prospekt ausgegeben hat.

Mit freundlichen Grüßen
Im Namen des Verwaltungsrates
24. April 2020

Anhang I
Wesentliche Merkmale des übertragenden Fonds und des übernehmenden Fonds

Der übertragende Fonds Der übernehmende Fonds

Anlageziel

Der übertragende Fonds strebt langfristiges Kapitalwachstum für seine Anteilsinhaber an.   

Anlageziel
Der übernehmende Fonds strebt langfristiges Kapitalwachstum für seine Anteilsinhaber an.

Anlagepolitik
Der übertragende Fonds investiert vorwiegend in Aktien von Unternehmen in Schwellenländern.

Insbesondere legt der übertragende Fonds mindestens 75% seines Gesamtvermögens in Aktien und aktienähnlichen Wertpapieren von Unternehmen an, die ihren Sitz in Schwellenländern haben oder überwiegend dort geschäftstätig sind.

Der übertragende Fonds kann bis zum angegebenen Anteil des Gesamtvermögens in folgenden Instrumenten anlegen oder in diesen engagiert sein:

– Chinesische A-Aktien: 25%

Der übertragende Fonds wird (über Anlagen oder Barmittel) in anderen Währungen als der Basiswährung engagiert sein.

Anlagepolitik
Der übernehmende Fonds investiert vorwiegend in Aktien von Unternehmen in Schwellenländern.

Insbesondere legt der übernehmende Fonds mindestens 75% seines Gesamtvermögens in Aktien und aktienähnlichen Wertpapieren von Unternehmen an, die ihren Sitz in Schwellenländern haben oder überwiegend dort geschäftstätig sind.

Der übernehmende Fonds kann bis zum angegebenen Anteil des Gesamtnettovermögens in folgenden Instrumenten anlegen oder in diesen engagiert sein:

– Chinesische A-Aktien: 25%

Der übernehmende Fonds wird (über Anlagen oder Barmittel) in anderen Währungen als der Basiswährung engagiert sein.

Anlagestrategie

Das Managementteam wählt bei der aktiven Verwaltung des Portfolios des übertragenden Fonds Unternehmen aus, die überdurchschnittliche Wachstumsaussichten und Anlagemerkmale bieten dürften.

Anlagestrategie

Das Managementteam wählt bei der aktiven Verwaltung des Portfolios des übernehmenden Fonds schwerpunktmäßig Unternehmen aus, die in der Lage sind, die internationalen Standards für Umweltschutz, Soziales und Corporate Governance einzuhalten, und die überdurchschnittliche Wachstumsaussichten und Anlagemerkmale bieten.

Benchmark
MSCI Emerging Markets Net Return Index. Wird ausschließlich zum Performancevergleich verwendet.

Benchmark
MSCI Emerging Markets Net Return Index. Wird ausschließlich zum Performancevergleich verwendet.

Derivate und Techniken

Der übertragende Fonds kann Derivate zu Absicherungszwecken (Risikoreduzierung), zur effizienten Portfolioverwaltung und zur Erzielung von Anlageerträgen einsetzen.

Derivate und Techniken
Der übernehmende Fonds kann Derivate zu Absicherungszwecken (Risikoreduzierung), zur effizienten Portfolioverwaltung und zur Erzielung von Anlageerträgen einsetzen.

Eignung

Der übertragende Fonds eignet sich für alle Anlegertypen und alle Vertriebswege.

Eignung

Der übernehmende Fonds eignet sich für alle Anlegertypen und alle Vertriebswege.

Anlegerprofil

Anleger, die sich der mit dem übertragenden Fonds verbundenen Risiken bewusst sind und über einen Anlagehorizont von mindestens 5 Jahren verfügen.

Der übertragende Fonds ist möglicherweise attraktiv für Anleger, die:

– Kapitalzuwachs anstreben

– sich für ein Engagement an den Aktienmärkten der Schwellenländer interessieren

Anlegerprofil

Anleger, die sich der mit dem übernehmenden Fonds verbundenen Risiken bewusst sind und über einen Anlagehorizont von mindestens 5 Jahren verfügen.

Der übernehmende Fonds ist möglicherweise attraktiv für Anleger, die:

– mit einem verantwortungsbewussten Anlageansatz Kapitalzuwachs anstreben

– sich für ein Engagement an den Aktienmärkten der Schwellenländer interessieren

Risikohinweise
Anleger sollten vor einer Anlage in dem übertragenden Fonds sorgfältig den Abschnitt „Risikohinweise“ des Prospekts lesen und vor allem die Risiken in Verbindung mit den folgenden Aspekten beachten:

  • Länderrisiko – China
  • Währungen
  • Depositary Receipts
  • Derivate
  • Schwellenländer und Frontier-Märkte
  • Aktien
  • Wertpapierabwicklung
  • Besteuerung

SRRI: 6

Berechnung des Gesamtengagements: Commitment

Risikohinweise
Anleger sollten vor einer Anlage in dem übernehmenden Fonds sorgfältig den Abschnitt „Risikohinweise“ des Prospekts lesen und vor allem die Risiken in Verbindung mit den folgenden Aspekten beachten:

  • Länderrisiko – China
  • Währungen
  • Depositary Receipts
  • Derivate
  • Schwellenländer und Frontier-Märkte
  • Aktien
  • Wertpapierabwicklung
  • Besteuerung

SRRI: 6

Berechnung des Gesamtengagements: Commitment

Anlageverwalter: Nordea Investment Management AB Anlageverwalter: Nordea Investment Management AB
Basiswährung: USD Basiswährung: USD
Dem übertragenden Fonds belastete Gebühren Dem übernehmenden Fonds belastete Gebühren

Anlageverwaltungsgebühr

Die Anlageverwaltungsgebühr, die der übertragende Fonds aus seinem Vermögen an die Verwaltungsgesellschaft zahlt, beträgt 1,50% p.a. für P- und E-Anteile, 0,95% für C-Anteile und 0,85% für I-Anteile.

Anlageverwaltungsgebühr

Die Anlageverwaltungsgebühr, die der übernehmende Fonds aus seinem Vermögen an die Verwaltungsgesellschaft zahlt, beträgt 1,50% p.a. für P- und E-Anteile, 0,85% für C-Anteile und 0,75% für I-Anteile.

Erfolgsabhängige Gebühr

Entfällt

Erfolgsabhängige Gebühr

Entfällt

Verwahrstellengebühr

Die maximale Jahresgebühr, die der Verwahrstelle zu zahlen ist, übersteigt nicht 0,125% des Nettoinventarwerts des übertragenden Fonds, zuzüglich etwaiger MwSt. Angemessene Kosten, die der Verwahrstelle oder anderen mit der Verwahrung der Vermögenswerte von Nordea 1, SICAV betrauten Banken und Finanzinstituten entstanden sind, fallen zusätzlich zur Verwahrstellengebühr an.

Verwahrstellengebühr

Die maximale Jahresgebühr, die der Verwahrstelle zu zahlen ist, übersteigt nicht 0,125% des Nettoinventarwerts des übernehmenden Fonds, zuzüglich etwaiger MwSt. Angemessene Kosten, die der Verwahrstelle oder anderen mit der Verwahrung der Vermögenswerte von Nordea 1, SICAV betrauten Banken und Finanzinstituten entstanden sind, fallen zusätzlich zur Verwahrstellengebühr an.

Verwaltungsgebühr

Der übertragende Fonds zahlt eine Verwaltungsgebühr von bis zu 0,40% p.a. (zuzüglich etwaiger MwSt.) an die Verwaltungsstelle.    

 

Verwaltungsgebühr                                                                                                         

Der übernehmende Fonds zahlt eine Verwaltungsgebühr von bis zu 0,40% p.a. (zuzüglich etwaiger MwSt.) an die Verwaltungsstelle.

Vertriebskommission

Diese Gebühr wird an die Verwaltungsgesellschaft gezahlt und grundsätzlich an die lokale Vertriebsstelle oder den Intermediär weitergeleitet. Die Gebühr wird nur auf E-Anteile berechnet und beläuft sich auf jährlich 0,75%.

 

Vertriebskommission

Diese Gebühr wird an die Verwaltungsgesellschaft gezahlt und grundsätzlich an die lokale Vertriebsstelle oder den Intermediär weitergeleitet. Die Gebühr wird nur auf E-Anteile berechnet und beläuft sich auf jährlich 0,75%.

Ausgabe- und Rücknahmegebühren

Ausgabegebühren: Entfällt

Rücknahmegebühren: Entfällt

 

Ausgabe- und Rücknahmegebühren

Ausgabegebühren: Entfällt

Rücknahmegebühren: Entfällt

Laufende Kosten Laufende Kosten

EMFEF – BP – USD

LU0772938923

1,89%

ESEF – BP – USD

LU0602539602

1,84%

EMFEF – BP – EUR

LU0772938410

1,89%

ESEF – BP – EUR

LU0602539867

1,84%

EMFEF – BP – NOK

LU0772938683

1,89%

ESEF – BP – NOK

LU0602540014

1,84%

EMFEF – BP – SEK

LU0772938840

1,89%

ESEF – BP – SEK

LU0602540527

1,84%

EMFEF – E – USD

LU0772939228

2,65%

ESEF – E – USD

LU0705251279

2,60%

EMFEF – E – EUR

LU0772939061

2,65%

ESEF – E – EUR

LU0602538620

2,60%

EMFEF – E – PLN

LU0772939145

2,65%

ESEF – E – PLN

LU2023383131

2,60%

EMFEF – BI – USD

LU0772938253

1,12%

ESEF – BI – USD

LU0602539354

0,95%

EMFEF – BI – EUR

LU0772937792

1,12%

ESEF – BI – EUR

LU0602539271

0,95%

EMFEF – BI – DKK

LU0772937529

1,12%

ESEF – BI – DKK

LU2123292661

0,95%

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