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Zur Homepage gehenMay 2020
MITTEILUNG ÜBER EINE ZUSAMMENLEGUNG AN DIE ANTEILSINHABER VON
Nordea 1 – Danish Short-Term Bond Fund
und
Nordea 1 – Danish Covered Bond Fund
____________________________________________
Hiermit möchten wir Sie davon in Kenntnis setzen, dass der Verwaltungsrat von Nordea 1, SICAV (der „Verwaltungsrat“) beschlossen hat, den Nordea 1 – Danish Short-Term Bond Fund (der „übertragende Fonds“) mit dem Nordea 1 – Danish Covered Bond Fund (der „übernehmende Fonds“) zusammenzulegen (die „Zusammenlegung“).
Der übertragende Fonds und der übernehmende Fonds werden hierin im Folgenden zusammen als die „Fonds“ bezeichnet, während Nordea 1, SICAV als die „Gesellschaft“ bezeichnet wird.
Die Zusammenlegung tritt am 16. Juni 2020 in Kraft (das „Datum des Inkrafttretens“).
Am Datum des Inkrafttretens werden alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des übertragenden Fonds auf den übernehmenden Fonds übertragen. Als Ergebnis der Zusammenlegung wird der übertragende Fonds aufhören zu existieren und wird damit am Datum des Inkrafttretens aufgelöst, ohne in Liquidation zu gehen.
Anteilsinhaber, die mit den in der vorliegenden Mitteilung angeführten Änderungen einverstanden sind, brauchen nichts zu unternehmen.
Anteilsinhaber, die mit der Zusammenlegung nicht einverstanden sind, haben das Recht, ab dem Versand dieser Mitteilung bis zum 5. Juni 2020 vor 15.30 Uhr MEZ die kostenlose Rücknahme oder den kostenlosen Umtausch ihrer Anteile zu verlangen, wie nachfolgend in Abschnitt 5 näher beschrieben.
Diese Mitteilung beschreibt die Auswirkungen der Zusammenlegung und sollte sorgfältig gelesen werden. Die Zusammenlegung kann sich auf Ihre steuerliche Situation auswirken. Anteilsinhaber der Fonds sollten ihre professionellen Berater hinsichtlich der rechtlichen, finanziellen und steuerlichen Auswirkungen der Zusammenlegung gemäß den Gesetzen der Länder ihrer Staatsangehörigkeit, ihres Wohnsitzes, ihres Domizils oder ihrer Gründung zu Rate ziehen.
1. Gründe für die Zusammenlegung
1.1. Der Verwaltungsrat schlägt eine Anpassung des Fondsangebots durch die Zusammenlegung vor. Der übertragende Fonds hat sich in den vergangenen Jahren nicht zufriedenstellend entwickelt, und das Volumen des übertragenden Fonds ist bis Ende Januar 2020 auf 7,5 Millionen EUR gesunken. Der Verwaltungsrat ist der Ansicht, dass für den übertragenden Fonds kaum Wachstumschancen bestehen und eine Fortführung unter diesen Umständen wirtschaftlich nicht sinnvoll ist.
1.2. Überdies besteht das Ziel der Zusammenlegung darin, den Anlegern ein größeres Fondsvolumen und somit einen Größenvorteil zu bieten.
2. Erwartete Auswirkungen der Zusammenlegung auf die Anteilsinhaber des übertragenden Fonds
2.1. Durch die Zusammenlegung werden alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des übertragenden Fonds auf den übernehmenden Fonds übertragen, und der übertragende Fonds wird ab dem Datum des Inkrafttretens aufgelöst, ohne in Liquidation zu gehen.
2.2. Die Zusammenlegung wird für alle Anteilsinhaber, die ihr Recht, die Rücknahme oder den Umtausch ihrer Anteile unter den Bedingungen und innerhalb des Zeitraums, die nachstehend angeführt sind, zu verlangen, nicht ausgeübt haben, bindend sein. Am Datum des Inkrafttretens werden die Anteilsinhaber des übertragenden Fonds, die ihr Recht auf Rücknahme oder Umtausch ihrer Anteile nicht ausgeübt haben, zu Anteilsinhabern des übernehmenden Fonds und erhalten demnach Anteile der entsprechenden Anteilsklasse des übernehmenden Fonds mit den nachfolgend beschriebenen laufenden Kosten:
Nordea 1 – Danish Short-Term Bond Fund |
Nordea 1 – Danish Covered Bond Fund |
||||
BP-DKK |
LU0064321317 |
0,37% |
BP-DKK |
LU0076315968 |
0,87% |
E-EUR |
LU0173777953 |
1,15% |
E-EUR |
LU0173775403 |
1,62% |
E-DKK |
LU0173797043 |
1,15% |
E-DKK |
LU0173792754 |
1,62% |
BP-EUR |
LU0173785030 |
0,37% |
BP-EUR |
LU0173779223 |
0,87% |
2.3. In Übereinstimmung mit Abschnitt 6 werden der Nettoinventarwert pro Anteil des übertragenden Fonds und der Nettoinventarwert pro Anteil des übernehmenden Fonds nicht unbedingt identisch sein. Daher erhalten Anteilsinhaber des übertragenden Fonds möglicherweise eine andere Anzahl von neuen Anteilen des übernehmenden Fonds als die Anzahl der von ihnen gehaltenen Anteile des übertragenden Fonds, auch wenn der Gesamtwert ihres Bestands gleich bleibt.
2.4. Die wesentlichen Ähnlichkeiten und Unterschiede des übertragenden Fonds und des übernehmenden Fonds sind folgende:
Ähnlichkeiten:
1. Das Anlageziel, die Anlagepolitik und die Anlagestrategie des übertragenden Fonds und des übernehmenden Fonds sind sich recht ähnlich und führen zu sehr ähnlichen Marktengagements, da sich beide Fonds auf den dänischen Anleihenmarkt konzentrieren.
2. Die Basiswährung beider Fonds ist die DKK.
3. Der Ansatz für die Risikoüberwachung ist bei beiden Fonds der gleiche, d. h. der Commitment-Approach.
4. Für die Portfolioverwaltung sowohl des übertragenden Fonds als auch des übernehmenden Fonds ist jeweils Nordea Investment Management AB sowie innerhalb von Nordea Investment Management AB jeweils dasselbe Managementteam zuständig.
5. Sowohl der übertragende als auch der übernehmende Fonds sind für Anleger geeignet, die ein Engagement an den Anleihenmärkten anstreben.
6. Die Verfahren, die für Angelegenheiten wie den Handel mit, die Zeichnung, die Rücknahme, den Umtausch und die Übertragung von Anteilen gelten, sowie die Methode der Berechnung des Nettoinventarwerts sind beim übertragenden Fonds und beim übernehmenden Fonds gleich.
Wesentliche Unterschiede:
1. Im Rahmen seines Hauptziels konzentriert sich der übernehmende Fonds stärker auf gedeckte Anleihen als der übertragende Fonds.
2. Bei dem übertragenden Fonds handelt es sich um einen Anleihenfonds mit kurzer Laufzeit, dessen durchschnittliche Duration daher geringer ist als im Falle des übernehmenden Fonds, bei dem es sich um einen Anleihefonds mit mittlerer Laufzeit handelt.
3. Der übernehmende Fonds ist für Anleger geeignet, die ihr Geld innerhalb eines Zeitraums von 3 Jahren wieder aus dem Fonds zurückziehen wollen, wohingegen der übertragende Fonds für Anleger geeignet ist, die ihr Geld innerhalb eines Zeitraums von 1 Jahr wieder aus dem Fonds zurückziehen wollen
4. Der übernehmende Fonds weist einen synthetischen Risiko-Ertrags-Indikator („SRRI“) von 3 auf, wohingegen der übertragende Fonds einen Risiko-Ertrags-Indikator von 1 aufweist, mit Ausnahme der nicht auf die Basiswährung des Fonds lautenden Klassen, deren Anteile aufgrund der Auswirkung von Wechselkursschwankungen zwischen der Basiswährung des Fonds und der Währung der Anteilsklasse einen SRRI von 4 aufweisen.
5. Die Anlageverwaltungsgebühr des übernehmenden Fonds für die Anteilsklassen I, P, Q, E, C und F ist höher als beim übertragenden Fonds, jedoch ist die Wertentwicklung des übernehmenden Fonds in der Vergangenheit, wie in den KIID dargestellt, höher als im Falle des übertragenden Fonds.
6. Nähere Angaben zu den wesentlichen Unterschieden zwischen dem übertragenden Fonds und dem übernehmenden Fonds finden sich in Anhang I.
3. Erwartete Auswirkungen der Zusammenlegung auf die Anteilsinhaber des übernehmenden Fonds
3.1. Bei Umsetzung der Zusammenlegung behalten die Anteilsinhaber des übernehmenden Fonds dieselben Anteile wie bisher, und es erfolgt keine Änderung an den mit diesen Anteilen verbundenen Rechten. Die Zusammenlegung wirkt sich nicht auf die Gebührenstruktur des übernehmenden Fonds aus und hat weder Änderungen an der Satzung oder dem Prospekt noch Änderungen an den wesentlichen Anlegerinformationen (die „KIIDs“) des übernehmenden Fonds zur Folge.
3.2. Bei Umsetzung der Zusammenlegung erhöht sich der Gesamtwert des Nettovermögens des übernehmenden Fonds infolge der Übertragung der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des übertragenden Fonds.
4. Auswirkungen auf das Portfolio
Die Vermögenswerte, die vom übertragenden Fonds auf den übernehmenden Fonds übertragen werden, erfüllen bereits die Anforderungen der Anlagepolitik des übernehmenden Fonds. Es wird daher erwartet, dass das Risiko einer Performanceverwässerung des übertragenden Fonds begrenzt ist.
5. Aussetzung des Handels
5.1. Anteile des übertragenden Fonds können bis zum 5. Juni 2020 vor 15.30 Uhr MEZ gezeichnet werden. Ab dem 5. Juni 2020 um 15.30 Uhr MEZ wird die Möglichkeit zur Zeichnung von Anteilen des übertragenden Fonds aufgehoben.
5.2. Die Anteile beider Fonds können ab dem Versand dieser Mitteilung bis zum 5. Juni 2020 vor 15.30 Uhr MEZ kostenlos zurückgegeben oder umgetauscht werden. Ab dem 5. Juni 2020 um 15.30 Uhr MEZ wird die Möglichkeit zur kostenlosen Rückgabe oder zum kostenlosen Umtausch von Anteilen aufgehoben.
5.3. Die Anteilsinhaber des übernehmenden Fonds werden von der Aussetzung der Zeichnung von Anteilen des übertragenden Fonds nicht betroffen sein.
5.4. Das Recht der Anteilsinhaber beider Fonds auf kostenlose Rückgabe oder kostenlosen Umtausch von Anteilen kann durch Transaktionskosten, die von lokalen Intermediären unabhängig von der Gesellschaft oder der Verwaltungsgesellschaft (die „Verwaltungsgesellschaft“) erhoben werden, eingeschränkt sein.
6. Bewertung und Umtauschverhältnis
6.1. Am 15. Juni 2020 berechnet die Verwaltungsgesellschaft den Nettoinventarwert pro Anteilsklasse und legt das Umtauschverhältnis fest.
6.2. Bei der Berechnung des Umtauschverhältnisses werden die in den Statuten und im Prospekt der Gesellschaft angeführten Regeln zur Berechnung des Nettoinventarwerts für die Ermittlung der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des Fonds angewendet.
6.3. Die Anzahl der an jeden Anteilsinhaber auszugebenden neuen Anteile des übernehmenden Fonds wird anhand des Umtauschverhältnisses berechnet, das auf der Grundlage des Nettoinventarwerts der Anteile der Fonds ermittelt wird. Die Anteile des übertragenden Fonds werden dann annulliert.
6.4. Das Umtauschverhältnis wird wie folgt ermittelt:
• Der Nettoinventarwert pro Anteil der betreffenden Anteilsklasse des übertragenden Fonds wird durch den Nettoinventarwert pro Anteil der entsprechenden Anteilsklasse des übernehmenden Fonds dividiert.
• Der entsprechende Nettoinventarwert pro Anteil des übertragenden Fonds und der Nettoinventarwert pro Anteil des übernehmenden Fonds sind diejenigen, die beide am Geschäftstag vor dem Datum des Inkrafttretens ermittelt wurden.
6.5. Die Ausgabe von neuen Anteilen des übernehmenden Fonds im Austausch für Anteile des übertragenden Fonds erfolgt kostenlos.
6.6. Etwaige aufgelaufene Erträge des übertragenden Fonds werden im endgültigen Nettoinventarwert des übertragenden Fonds berücksichtigt und nach dem Datum des Inkrafttretens im Nettoinventarwert der entsprechenden Anteilsklassen des übernehmenden Fonds ausgewiesen.
6.7. Es erfolgt keine Barzahlung an Anteilsinhaber im Austausch für die Anteile.
7. Zusätzlich verfügbare Dokumente
7.1. Die Anteilsinhaber des übertragenden Fonds werden gebeten, die jeweiligen KIIDs des übernehmenden Fonds und den entsprechenden Prospekt zu lesen, bevor sie eine Entscheidung bezüglich der Zusammenlegung treffen. Die KIIDs und der Prospekt sind kostenlos unter www.nordea.lu und auf Anfrage am Sitz der Gesellschaft erhältlich.
7.2. Ein Exemplar des Berichts des Abschlussprüfers, der die Kriterien der Bewertung der Vermögenswerte und gegebenenfalls der Verbindlichkeiten und die Methode zur Berechnung des Umtauschverhältnisses sowie das Umtauschverhältnis bestätigt, ist auf Anfrage kostenlos am eingetragenen Sitz der Gesellschaft erhältlich.
8. Kosten der Zusammenlegung
Die Rechts-, Beratungs- und Verwaltungskosten sowie -aufwendungen in Verbindung mit der Vorbereitung und der Durchführung der Zusammenlegung werden von der Verwaltungsgesellschaft getragen.
9. Steuern
Die Anteilsinhaber des übertragenden Fonds und des übernehmenden Fonds werden gebeten, sich bei ihren eigenen Steuerberatern hinsichtlich der steuerlichen Auswirkungen der geplanten Zusammenlegung zu erkundigen.
10. Zusätzliche Informationen
Anteilsinhaber, die Fragen bezüglich der oben genannten Änderungen haben, können sich an ihren Finanzberater oder unter der Telefonnummer +352 27 86 51 00 an den Kundendienst der Verwaltungsgesellschaft wenden.
Für Anteilsinhaber in Österreich ist die aktualisierte Fassung des Prospekts sowie die wesentlichen Anlegerinformationen, die Satzung und der Jahres- und Halbjahresbericht ebenfalls auf Wunsch am Sitz der österreichischen Informations- und Zahlstelle Erste Bank der österreichischen Sparkassen AG, Am Belvedere 1, A-1100 Wien kostenlos und in Papierform erhältlich, sobald die luxemburgische Aufsichtsbehörde (CSSF) den mit dem Visastempel versehenen offiziellen Prospekt ausgegeben hat.
13. Mai 2020
Mit freundlichen Grüßen
Im Namen des Verwaltungsrates
Anhang I
Wesentliche Merkmale des übertragenden Fonds und des übernehmenden Fonds
Der übertragende Fonds Nordea 1 – Danish Short-Term Bond Fund |
Der übernehmende Fonds Nordea 1 – Danish Covered Bond Fund
|
Anlageziel und Anlagepolitik Der übertragende Fonds strebt kurz- bis mittelfristiges Kapitalwachstum für seine Anteilsinhaber an. |
Anlageziel und Anlagepolitik Der übernehmende Fonds strebt ein mittel- bis langfristiges Kapitalwachstum für seine Anteilsinhaber an. |
In Frage kommende Vermögenswerte Der übertragende Fonds investiert vorwiegend in Anleihen, die auf DKK lauten. Insbesondere legt der übertragende Fonds mindestens zwei Drittel seines Gesamtvermögens in auf DKK lautenden Schuldtiteln von Behörden oder Unternehmen an. Der übertragende Fonds kann in Wertpapieren mit einer Restlaufzeit von mindestens 2 Jahren anlegen. Die gewichtete durchschnittliche Laufzeit des übertragenden Fonds wird voraussichtlich mehr als ein Jahr betragen. Bei variabel verzinslichen Schuldtiteln werden die Zinsen gemäß den Emissionsbedingungen mindestens einmal jährlich an die Marktbedingungen angepasst. Das Währungsengagement des übertragenden Fonds lautet hauptsächlich auf die Basiswährung, wenngleich er (über Anlagen oder Barmittel) auch in anderen Währungen engagiert sein kann. |
In Frage kommende Vermögenswerte Der übernehmende Fonds investiert vorwiegend in dänische gedeckte Anleihen. Insbesondere legt der übernehmende Fonds mindestens zwei Drittel seines Gesamtvermögens in gedeckten Anleihen von Behörden, Unternehmen oder Finanzinstituten an, die ihren Sitz in Dänemark haben oder dort überwiegend geschäftstätig sind. Das Währungsengagement des übernehmenden Fonds ist hauptsächlich in der Basiswährung abgesichert, wenngleich er (über Anlagen oder Barmittel) auch in anderen Währungen engagiert sein kann. |
Benchmark Keine. |
Benchmark Keine. |
Derivate Der Fonds kann Derivate zu Absicherungszwecken (Risikoreduzierung), zur effizienten Portfolioverwaltung und zur Erzielung von Anlageerträgen einsetzen. Der Einsatz von Derivaten ist weder kosten- noch risikolos. |
Derivate Der Fonds kann Derivate zu Absicherungszwecken (Risikoreduzierung), zur effizienten Portfolioverwaltung und zur Erzielung von Anlageerträgen einsetzen. Der Einsatz von Derivaten ist weder kosten- noch risikolos. |
Anlagestrategie Das Managementteam wählt bei der aktiven Verwaltung des Portfolios des übertragenden Fonds Wertpapiere aus, die überdurchschnittliche Anlagechancen bieten dürften. |
Anlagestrategie Das Managementteam wählt bei der aktiven Verwaltung des Portfolios des übernehmenden Fonds Wertpapiere aus, die überdurchschnittliche Anlagechancen bieten dürften. |
Anlageverwalter: Nordea Investment Management AB |
Anlageverwalter: Nordea Investment Management AB |
Basiswährung: DKK |
Basiswährung: DKK |
Risikohinweise Der Indikator des Risiko- und Ertragsprofils misst das Risiko von Kursschwankungen des übertragenden Fonds auf Grundlage der Volatilität der vergangenen 5 Jahre und platziert den übertragenden Fonds in Kategorie 1. Dies bedeutet, dass der Kauf von Anteilen des übertragenden Fonds mit einem mittleren Schwankungsrisiko verbunden ist. Die folgenden Risiken sind für den OGAW wesentlich und werden vom synthetischen Indikator nicht angemessen erfasst, sodass sie zusätzliche Verluste verursachen können: – Konzentration – Derivate – Vorauszahlung und Verlängerung – gedeckte Anleihen – Zinssätze |
Risikohinweise: Der Indikator des Risiko- und Ertragsprofils misst das Risiko von Kursschwankungen des übernehmenden Fonds auf Grundlage der Volatilität der vergangenen 5 Jahre und platziert den Fonds in Kategorie 3. Dies bedeutet, dass der Kauf von Anteilen des übernehmenden Fonds mit einem mittleren Schwankungsrisiko verbunden ist. Die folgenden Risiken sind für den OGAW wesentlich und werden vom synthetischen Indikator nicht angemessen erfasst, sodass sie zusätzliche Verluste verursachen können: – Konzentration – gedeckte Anleihen – Derivate – Vorauszahlung und Verlängerung – Zinssätze |
Berechnung des Gesamtengagements: Commitment-Ansatz
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Berechnung des Gesamtengagements: Commitment-Ansatz
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Hinweise für Anleger Eignung Der übertragende Fonds eignet sich für alle Anlegertypen und alle Vertriebswege. Anlegerprofil Anleger, die sich der mit dem übertragenden Fonds verbundenen Risiken bewusst sind und die ihr Geld innerhalb eines Zeitraums von 1 Jahr wieder aus dem Fonds zurückziehen wollen. Der übertragende Fonds ist möglicherweise attraktiv für Anleger, die: • Kapitalzuwachs anstreben • sich für ein Engagement an den Anleihenmärkten der Industrieländer interessieren |
Hinweise für Anleger Eignung Der übernehmende Fonds eignet sich für alle Anlegertypen und alle Vertriebswege. Anlegerprofil Anleger, die sich der mit dem übernehmenden Fonds verbundenen Risiken bewusst sind und die ihr Geld innerhalb eines Zeitraums von 3 Jahren wieder aus dem Fonds zurückziehen wollen. Der übernehmende Fonds ist möglicherweise attraktiv für Anleger, die: • Kapitalzuwachs anstreben • sich für ein Engagement an den Anleihenmärkten der Industrieländer interessieren |